Manchmal kommt es ungewollt zu einer Schwangerschaft. Auch wenn Sie sich bemüht haben, es zu vermeiden. Dann stellen sich viele Fragen. Wie kann es weitergehen?
Wenn Sie merken, dass es es Ihnen schwerfällt, sich für das Austragen der Schwangerschaft zu entscheiden und an einen Abbruch denken, dann sind diese Informationen für Sie wichtig: Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG §§ 5 und 6) und dem Stafgesetzbuch (§ 218a StGB) ist eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen vorgeschrieben. Durch die Wahrnehmung des Beratungsgespräches bleiben Sie im Falle eines Abbruchs straffrei.
Bitte machen Sie telefonisch einen Termin bei uns aus. Sie bekommen diesen kurzfristig innerhalb von drei Tagen angeboten.
Bitte bringen Sie zu dem Gespräch Ihren Ausweis/Reisepass mit.
Die Beratung erfolgt unter absoluter Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Auf Wunsch können Sie gegenüber der Beraterin auch anonym bleiben. Die Beratung ist kostenfrei.
Sie können alleine, mit Partner oder einer anderen Vertrauensperson zu uns kommen. Am Ende des Beratungsgespräches erhalten Sie auf Wunsch den Beratungsnachweis (nach § 219 StGB) ausgestellt.
Das Beratungsgespräch soll bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Sie können Ihre aktuelle Lebenssituation und bestehende Schwierigkeiten mit der unerwarteten Schwangerschaft ansprechen und mit der Beraterin nach möglichen Lösungswegen suchen. Wir informieren Sie über alle staatliche Leistungen und finanzielle Hilfen vor und nach einer Geburt Ebenso zeigen wir Ihren weitere Unterstützungsmöglichkeiten auf. Ebenso wird auf alle Fragen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs eingegangen.
Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch Beratung und Begleitung wünschen, sind wir gerne für Sie da.
Die Arbeit der Beratungsstelle wird unterstützt durch den Förderverein Beratungszentrum für Frauen Ingolstadt e.V., das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und die Stadt Ingolstadt.