Beratung bei einer ungeplanten Schwangerschaft

Konfliktberatung nach § 219 StGB

Manchmal kommt es ungewollt zu einer Schwangerschaft. Auch wenn Sie sich bemüht haben, es zu vermeiden. Dann stellen sich viele Fragen. Wie kann es weitergehen?

Wenn Sie merken, dass es es Ihnen schwerfällt, sich für das Austragen der Schwangerschaft zu entscheiden und an einen Abbruch denken, dann  sind diese Informationen für Sie wichtig: Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG §§ 5 und 6) und dem Stafgesetzbuch (§ 218a StGB) ist eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen vorgeschrieben. Durch die Wahrnehmung des Beratungsgespräches bleiben Sie im Falle eines Abbruchs straffrei.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist dann straffrei:

  • wenn die Beratung stattgefunden hat
  • ein Beratungsnachweis ausgestellt wurde
  • zwischen Beratung und einem Abbruch mindestens drei Tage liegen
  • und er innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt.

Bitte machen Sie telefonisch einen Termin bei uns aus. Sie bekommen diesen kurzfristig innerhalb von drei Tagen angeboten.

Bitte bringen Sie zu dem Gespräch Ihren Ausweis/Reisepass mit.

Die Beratung erfolgt unter absoluter Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Auf Wunsch können Sie gegenüber der Beraterin auch anonym bleiben. Die Beratung ist kostenfrei.

 

Sie können alleine, mit Partner oder einer anderen Vertrauensperson zu uns kommen. Am Ende des Beratungsgespräches erhalten Sie auf Wunsch den Beratungsnachweis (nach § 219 StGB) ausgestellt.

Das Beratungsgespräch soll bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Sie können Ihre aktuelle Lebenssituation und bestehende Schwierigkeiten mit der unerwarteten Schwangerschaft ansprechen und mit der Beraterin nach möglichen Lösungswegen suchen. Wir informieren Sie über alle staatliche Leistungen und finanzielle Hilfen vor und nach einer Geburt Ebenso zeigen wir Ihren weitere Unterstützungsmöglichkeiten auf. Ebenso wird auf alle Fragen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs eingegangen.

Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch Beratung und Begleitung wünschen, sind wir gerne für Sie da.

Weitere Informationen:

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Aktuelles

 

Am Freitag, 9. Februar 2024 ist unsere Beratungsstelle nur von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Sie erreichen uns wieder ab Montag, 12. Februar ab 8.00 Uhr.

Wir bieten persönliche, telefonische und Videoberatungen an.

Bitte Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0841 3708303 in der Beratungsstelle, damit wir Ihr Anliegen klären und die Terminvergabe  regeln können. 

Falls Sie Erkältungssymptome haben, bitten wir von einem persönlichen Besuch in der Beratungsstelle abzusehen.  

Vielen Dank!

 

 
 
 

Corona-Hinweise

Persönlicher Zugang  in unsere Beratungsstelle ist weiterhin nur mit Termin (bitte vorher anrufen oder mailen) möglich. Ansonsten gibt es derzeit keine Einschränkungen mehr.